Prüfer personnel durchführen eine Stichprobeprüfung für Fertigprodukte der Kategorie A und B gemäß MIL-STD-105EII (Für Waren der Kategorie A und B sowie Waren der Kategorie C gilt: IL=D, AQL: MA=1.5/MI=2.5). Die Prüfergebnisse werden in das OQC-Prüfbericht eingetragen, darunter Angaben zu Größe, Gewicht, Funktion usw. Wird bei der Prüfung eine Nichtkonformität festgestellt, erfolgt eine Prüfung aller entnommenen Stichprobeproben.
Ist die Bewertung als „nicht konform“ erfolgt, dokumentiert das OQC-Personal den Mangel im Mangelbericht. Nach Bestätigung durch den Prüfleiter stempelt das OQC-Personal das rote „Nicht konform“-Siegel auf das Etikett der Außenverpackung des Produkts und erfasst die Prüfergebnisse im OQC-Prüfbericht. Nichtkonforme Produkte werden gemäß der Zuständigkeit einer Bewertung zugeführt: Liegt der Umgang mit dem Mangel im Zuständigkeitsbereich des Prüfleiters, leitet dieser eine MRB-Sitzung (Material Review Board) ein. Übersteigt die Menge der nicht konformen Produkte den Zuständigkeitsbereich, ist die obergeordnete Qualitätsmanagementperson verantwortlich für die Einberufung von Mitarbeitern aus der Produktion, Technik und Qualitätskontrolle zur MRB-Sitzung, bei der die verantwortliche Abteilung aufgefordert wird, Korrekturmaßnahmen vorzuschlagen.
Ist die Bewertung als „konform“ erfolgt, wird das blaue OQC-Identifikationssiegel für den Versand aufgebracht, und der Versandvorgang wird durchgeführt. Das OQC-Identifikationssiegel für den Versand besteht aus Prüfdatum, Prüfort und OQC-Code.
Für Produkte, die einer Rückarbeitung zugewiesen werden, legen Mitarbeiter aus Produktion, Technik und Qualitätskontrolle den Rückarbeitsprozess fest und durchführen die Rückarbeitung. Das OQC überwacht den Rückarbeitsprozess. Fehlt zunächst eine Behandlungsplanung und ist eine weitere Verifizierung erforderlich, werden die Produkte zurückgehalten. Rückarbeit darf nicht im Lager durchgeführt werden: Alle zu rückarbeitenden Produkte werden von den Rückarbeitern aus dem Lager entnommen und in einem vorgeschriebenen Bereich bearbeitet. Bei besonderen Fällen ist eine Anfrage an die leitende Einheit des Lagers und die leitende Einheit der Qualitätsabteilung erforderlich; erst nach Genehmigung darf die Reparatur in einem vom Lager vorgeschriebenen Bereich erfolgen. Nach Abschluss der Rückarbeitung führt das Prüferpersonal eine Nachprüfung durch.
Vor dem Versand prüft und bestätigt der OQC-Prüfer anhand des Versandankündigungsblatts und der Prüfanleitung (SIP) Folgendes: Lieferwagen/Container, Buchungsbestätigung, Containernummer und Fahrzeugkennzeichen. Es muss sichergestellt werden, dass die Ware in den korrekten Container und den korrekten Lieferwagen verpackt und an den vorgeschriebenen Kunden geliefert wird. Die Prüfzeit und die Prüfergebnisse werden im OQC-Prüfbericht erfasst.
Wenn Lagerbestände eine Lagerdauer von 3 Monaten erreichen, ist der Lagerverwalter des zuständigen Lagers verpflichtet, das OQC zu benachrichtigen. Das OQC führt dann eine Stichprobeprüfung gemäß MIL-STD-105EII durch (Für Waren der Kategorie A und B sowie Waren der Kategorie C gilt: IL=I, AQL: MA=1.5/MI=2.5), und die Prüfergebnisse werden im Prüfbericht eingetragen. Werden bei der Prüfung von gelagerten Fertigprodukten Mängel festgestellt, erstellt das OQC einen Mangelbericht. Nach Bestätigung durch den Prüfleiter werden Mitarbeiter aus Technik, Produktionsabteilung und Qualitätskontrolle eingeladen, die nicht konformen Produkte zu bestätigen. Die Behandlungsart für die nicht konformen Produkte wird von diesen Mitarbeitern im Mangelbericht dokumentiert, und die Rückarbeitenden bearbeiten die nicht konformen Produkte entsprechend.
Ist die Entscheidung „spezielle Annahme“ (Abkürzung: „Spezialannahme“) getroffen, bedarf es der Unterzeichnung durch die zuständigen Leiter der Technologie-, Produktions- und Vertriebsabteilung. Bei Bedarf ist zunächst die Zustimmung des Kunden einzuholen, bevor die spezielle Annahme genehmigt wird. Ist die Entscheidung „Rückarbeitung“ getroffen, leiten Mitarbeiter aus Technik und Qualitätskontrolle die Rückarbeit an, und das OQC führt eine Nachprüfung der zurückarbeiteten Produkte durch.
Alle prüfbezogenen Unterlagen sind mindestens 2 Jahre lang aufzubewahren.
• Das OQC vollzieht die Prüfaufgaben täglich entsprechend des Auslieferungsprüfplans pünktlich.
• Das OQC führt die Prüfung streng gemäß den Anforderungen der Prüfanleitung (SIP), Muster, Zeichnungen und technischen Dokumente durch.
• Bei Feststellung von Nichtkonformitäten erstellt das OQC umgehend einen Mangelbericht, leitet diesen an die relevanten Abteilungen zur Bewertung weiter und markiert gleichzeitig die nicht konformen Produkte mit einem roten „Nicht konform“-Siegel und trennt sie von anderen Produkten ab.
• Alle zurückarbeiteten Produkte bedürfen einer erneuten Nachprüfung und Bestätigung.
